Umgang mit dem §217a

Positionspapier der Hospizgruppe Freising e.V. zum Umgang mit dem §217a (assistierten Suizid)

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von Februar 2020 wurde der §217a StGB gestrichen, weil er mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren ist.

Die Hospizbewegung sieht sich herausgefordert, sich mit der eigenen Haltung zu "Assistiertem Suizid" auseinander zu setzen.
Denn zukünftig werden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der Hospizbewegung damit konfrontiert sehen, dass die ihnen anvertrauten Menschen konkrete Sterbewünsche äußern und auch vorzeitig ihr Leben beenden wollen.

Die Hospizgruppe Freising e.V. hat sich im Mai 2022 in großer Runde im Rahmen eines Hospizbegleitertages mit dem §217a auseinandergesetzt. Der Vorstand, Ehrenamtliche und Hauptamtliche wurden durch die Referenten Timo Grantz (Geschäftsführer des BHPV) und Dr. Roland Hanke (Palliativmediziner und Leiter des SAPV-Teams Fürth) bestens informiert und in das Thema fachlich eingeführt.
Aus dem Teilnehmerkreis bildete sich eine Arbeitsgruppe, die in den folgenden Monaten ein eigenes Positionspapier zum §217a für die Hospizgruppe Freising e.V. entwickelt hat. Hier finden Sie unser Positionspapier.

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